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  • 12.04.2013 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensplanung – Bilanz und griechische Staatsanleihen

    Auswirkung des Euro-Gipfels

    | Nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten vom 26.10.2011 sollten die privaten Gläubiger einen Forderungsverzicht in Höhe von 50 % des Nominalbetrags der griechischen Staatsanleihen leisten. Ein entsprechender Forderungsverzicht war durch ein am 12.3.2012 abgeschlossenes Umtauschprogramm vollzogen worden, indem durch einen Schuldenschnitt private Gläubiger ihre alten Staatsanleihen gegen neue Schuldpapiere mit einem geringeren Wert und längeren Laufzeiten eingetauscht haben. Für zwischen dem Beschluss des Euro-Gipfels vom 26.10.2011 und dem Abschluss des Tauschs liegende Bilanzstichtage ist eine Teilwert-AfA der unter das Austauschprogramm fallenden Staatsanleihen zulässig. Der 50 %-ige Forderungsverzicht stellt die Untergrenze dar. |