· Fachbeitrag · § 1 UStG
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei bloßer Grundstücksübertragung
| Die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erfordert beim Übergang eines zuvor verpachteten Grundstücks den gleichzeitigen Übergang des Pachtvertrags auf den Erwerber. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist ein Insolvenzverwalter. Die Insolvenzschuldnerin war Eigentümerin einer Hotelimmobilie. Die Immobilie war inklusive Hotelinventar über Jahre verpachtet. Nach Kündigung durch die Pächterin stand die Immobilie seit Oktober 2014 leer.
Im Jahr 2016 verkaufte der Steuerpflichtige das Grundstück inklusive Inventar und ging dabei von einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen aus.
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