· Fachbeitrag · § 1 UStG
Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen mit Geldspielautomaten
| Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass die Umsätze eines Geldspielautomatenbetreibers umsatzsteuerpflichtig sind. Auch das Unionsrecht steht dem nicht entgegen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist ein Unternehmer, der an verschiedenen Orten (auch in einer eigenen Spielhalle) Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit betreibt. Er ist der Auffassung, dass seine Umsätze nach neuerer Rechtsprechung des EuGH nicht der Umsatzsteuer unterliegen würden. Es fehle an einem steuerbaren Leistungsaustausch. Dabei sei von Bedeutung, dass es vom Zufall abhängig sei, ob der jeweilige Spieler gewinne oder verliere.
Entscheidung
Der BFH folgt dieser Sichtweise nicht. Der Steuerpflichtige ist vielmehr Veranstalter eines Geldspielautomaten-Glücksspiels.
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