16.10.2017 · Fachbeitrag · § 10 UStG
Zuwendung im Rahmen der Agrar-Absatzförderung ist ein echter Zuschuss
| Die Finanzverwaltung positioniert sich hinsichtlich der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an die jeweils Begünstigten weitergereichten Zuwendungen zur Frage der umsatzsteuerlichen Einordnung als im Rahmen eines Leistungsaustauschs geflossenes Entgelt oder außerhalb eines Leistungsaustauschs geflossenen Zuschusses. |
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