· Fachbeitrag · § 12 UStG
„Eismuseum“ umsatzsteuerermäßigt
| Die steuersatzbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen gilt auch für Kunstsammlungen, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden. Dies hat der BFH zu einer Sammlung von Eisskulpturen in einem sog. Eismuseum entschieden. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige veranstaltete während der Wintermonate im Streitjahr zwei themenbezogene Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern eigens für die Ausstellung geschaffen und später witterungsbedingt zerstört wurden. Die Ausstellungen konnten gegen Eintrittsgeld besucht werden.
Die Steuerpflichtige begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 %. FA und FG lehnten dies ab. Zwar handelte es sich bei den Eisskulpturen um Kunstgegenstände, es liege aber keine Sammlung vor, die für den Museumsbegriff vorausgesetzt werde. Die Steuerpflichtige unterhalte keine eigene Sammlung, sondern stelle nur vorübergehend aus. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes sei daher nicht anzuwenden.
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