· Fachbeitrag · § 12 UStG
Regelsteuersatz auf Backwarenverkauf im Eingangsbereich von Supermärkten
| Backwaren, die im Eingangsbereich von Supermärkten zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, unterliegen dem vollen Umsatzsteuersatz, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige betrieb insgesamt 84 Konditoreien und Cafés, die sich zum größten Teil in nicht abgetrennten Eingangsbereichen von Lebensmittelmärkten (sog. Vorkassenzonen) befanden.
Dabei wurden die Backwaren über den Ladentresen verkauft. Die Kunden konnten zum Verzehr die teilweise mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen Tische nutzen, mussten aber das Geschirr selbst abräumen.
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