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  • 07.04.2017 · Fachbeitrag · § 12 UStG

    Steuersatz für die Lieferungen von Messekatalogen

    | Das FinMin zieht die Konsequenzen aus der neuen BFH-Rechtsprechung. Die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass Umsätze mit Messekatalogen dem allgemeinen Steuersatz unterlägen. Zwischenzeitlich hat der BFH mit Urteil vom 14.6.2016 entschieden, dass Messekataloge in Position 4901 des Zolltarifs einzureihen seien. Umsätze mit entsprechenden Erzeugnissen unterliegen demnach dem ermäßigten Steuersatz. |