· Fachbeitrag · § 12 UStG
Umsätze zum Verzehr an Ort und Stelle in Bäckereifilialen
| Bäckereien halten häufig für die Kunden auch Sitzgelegenheiten und Tische für den Verzehr an Ort und Stelle vor. Die Finanzverwaltung hat als einen neuen Prüfungsschwerpunkt, ob die Verzehrumsätze zutreffend dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterworfen werden. |
Beim FG Münster ist unter dem Az. 15 K 2553/16 U ein Verfahren anhängig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von Bäckereifilialen mit und ohne eigene Sitzgelegenheiten betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um Fachgeschäfte (Bäckerei mit eigenem Café) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von Supermärkten handeln.
Das Verfahren wird auf der Homepage des FG Münster unter der Kategorie „Verfahren von besonderem Interesse“ geführt. Dies hat dazu geführt, dass verschiedenen Finanzämtern Anträge und Einsprüche von Bäckereien vorliegen, die ihre Umsätze aus derartigen Verkäufen unter Berufung auf dieses anhängige Verfahren ebenfalls insgesamt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen möchten und bis zum Abschluss dieses Verfahrens das Ruhen ihres eigenen beantragen.
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