· Fachbeitrag · §§ 19, 25 UStG
Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Gebrauchtwagenhändlern
| Der EuGH soll auf Vorlage des BFH klären, ob für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf den vollen Verkaufspreis oder lediglich die (wesentlich geringere) Handelsspanne abzustellen ist. |
Hintergrund
Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer nach der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Gebrauchtwagenhändler. In den Streitjahren 2009 und 2010 betrugen die Umsätze bei einer Berechnung nach Verkaufspreisen rund 27.000 und 25.000 EUR. Die Bemessungsgrundlage ermittelte der Steuerpflichtige aber nach der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis (Handelsspanne). In beiden Jahren betrugen die Differenzen weniger als 17.500 EUR.
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