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  • Fachbeitrag · § 25 UStG

    Aufteilung des Reiseerlöses bei gemischten Reiseleistungen

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    | Bei gemischten Reiseleistungen unterliegen nur die unter Einsatz von Reisevorleistungen erbrachten Leistungsteile der Margensteuer. Die OFD Karlsruhe verdeutlicht dies an einer Fallstudie, insbesondere für Buspauschalreisen. |

     

    Gemischte Reiseleistungen

    Wird eine Pauschalreise

     

    • teilweise mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen) - z. B. durch den Einsatz eigener Beförderungsmittel, eigener Unterkünfte, Betreuung durch angestellte Reiseleiter - und