Fachbeitrag · § 25 UStG
Aufteilung des Reiseerlöses bei gemischten Reiseleistungen
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Bei gemischten Reiseleistungen unterliegen nur die unter Einsatz von Reisevorleistungen erbrachten Leistungsteile der Margensteuer. Die OFD Karlsruhe verdeutlicht dies an einer Fallstudie, insbesondere für Buspauschalreisen. |
Gemischte Reiseleistungen
Wird eine Pauschalreise
- teilweise mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen) - z. B. durch den Einsatz eigener Beförderungsmittel, eigener Unterkünfte, Betreuung durch angestellte Reiseleiter - und
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