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  • 16.08.2017 · Fachbeitrag · § 4 Nr. 8 UStG

    Provisionen auf Wertpapierbestände bei Depotüberträgen

    | Die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen können Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG darstellen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Kunde eines Kreditinstituts seinen Depotbestand von einem Kreditinstitut auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lässt (Depotübertrag). Das BMF beurteilt die Provisionen im Hinblick auf die Umsatzsteuerbefreiung. |