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  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung von medizinischen Analysen

    | Der BFH hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Er hat daher den EuGH diesbezüglich um Klärung gebeten. |

     

    Hintergrund

    Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, steuerfrei. Dem entspricht in Deutschland § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG.

     

    Demgegenüber regelt Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie die Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder in sozialer Hinsicht vergleichbaren anderen anerkannten Einrichtungen bewirkt werden. Dies soll in Deutschland durch § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG umgesetzt werden, der die Steuerbefreiung an weitere Voraussetzungen knüpft. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers können medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen von Laborärzten oder klinischen Chemikern sowie Praxiskliniken unter diese Vorschrift fallen.