· Fachbeitrag · § 4 UStG
EuGH-Vorlage: Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule
| Der BFH zweifelt daran, ob die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR, die Schwimmkurse für Kinder durchführt. Sie behandelte diese von den Eltern vergüteten Leistungen als umsatzsteuerfrei.
Das (deutsche) Umsatzsteuergesetz sieht für derartige Leistungen keine Steuerbefreiung vor. Das FG sah die Umsätze dennoch aufgrund der Vorgaben des Artikels 132 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie als steuerfrei an.
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