· Fachbeitrag · § 12 UStG
Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
Ermäßigt zu besteuern ist nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige betreibt eine Landwirtschaft mit Schwerpunkt Spargel- und Beerenanbau. Er beschäftigte in den Besteuerungszeiträumen 2014 bis 2017 (Streitjahre) saisonal rund 100 Erntehelfer, an die er Räume in Wohncontainern vermietete.
Die „Dreierblocks“, die über einen Sanitär- und Stromanschluss verfügten, waren mit Schlafräumen, einer Nasszelle, einem Aufenthaltsraum und einer Küche eingerichtet. Die Einzelcontainer enthielten lediglich drei Schlafplätze. Für die dort untergebrachten Erntehelfer standen in der Halle des Steuerpflichtigen eine Sanitäreinrichtung und eine zentrale Küchenanlage zur Verfügung. Die Wohncontainer waren nicht in das Erdreich eingelassen, sondern standen auf Steinsockeln und waren über gepflasterte Wege zu erreichen. Die Dreierblocks waren Eigentum des Steuerpflichtigen und befanden sich dauerhaft auf dessen Gelände, während die Einzelcontainer vom Steuerpflichtigen angemietet wurden und nur während der Saison bei ihm aufgestellt waren.
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