· Fachbeitrag · § 15 UStG
Kommunale GmbH kann Vorsteuern aus der Erschließung eines Gewerbegebiets abziehen
Einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft steht der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags übernommenen Erschließung eines Gewerbegebiets zu. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist eine GmbH, an der eine Stadt zu 85 % und eine Bank zu 15 % beteiligt sind. Ihr Zweck besteht darin, im Gebiet der Stadt neue Gewerbegebiete zu erschließen und deren Baureife herzustellen.
Hierzu brachte die Stadt in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in die Steuerpflichtige unter der Bedingung ein, dass diese die Grundstücke als Gewerbeflächen erschließt. In einem im Jahr 2010 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag übertrug die Stadt die Erschließung des Baugebiets nach § 124 des Baugesetzbuchs auf die Steuerpflichtige. Nach der durchgeführten Erschließung veräußerte die Steuerpflichtige die Grundstücke an verschiedene Unternehmer, wobei sie zur Umsatzsteuerpflicht optierte.
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