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  • · Fachbeitrag · § 2 UStG

    Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins

    | Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Das Aufsichtsratsmitglied ist hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat hierarchisch untergeordnet. Das Mitglied handelt jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung und trägt auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit. Die Tätigkeit wird daher nicht selbstständig ausgeübt. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger ist Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins. Er erhielt ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das vom Aufsichtsratsmitglied in Anspruch genommene Budget beurteilte das Finanzamt als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und unterwarf dieses der Umsatzsteuer.

     

    Entscheidung

    Die Klage war erfolgreich und führte zur Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung.