· Fachbeitrag · § 25 UStG
Innenumsätze sind keine Reisevorleistung
Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i. S. d. § 25 Abs. 1 und 3 UStG. Die Steuerpflichtige (Organträgerin) hat sich auch nicht auf die Unionsrechtswidrigkeit hinsichtlich der Zurechnung der Umsätze der Organgesellschaft berufen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist alleinige Gesellschafterin und seit dem XX.XX.2011 auch umsatzsteuerrechtliche Organträgerin der N-GmbH.
Die Steuerpflichtige betrieb im Jahr 2011 (Streitjahr) einen Freizeitpark mit diversen Fahrgeschäften. Die Eintrittskarten, die zum Eintritt in den Park berechtigten, verkaufte sie vor Ort sowie online.
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