· Fachbeitrag · § 4 UStG
Einlagerung eingefrorener Eizellen als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist dann umsatzsteuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem die Einlagerung und die Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für diese aber dieselben Ärzte tätig sind. |
Hintergrund
Unter Kryokonservierung versteht man das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff. Mithilfe dieses Verfahrens ist es möglich, die Vitalität der Zellen nahezu unbegrenzt aufrechtzuerhalten, obgleich das biologische System in den Aggregatzustand eines Festkörpers übergeht. Kryokonservierung kann sowohl bei Pflanzenzellen als auch bei tierischen Zellen angewandt werden, beim Menschen zum Beispiel auch bei Blut, Spermien, Eizellen und Embryonen.
Die Lagerung findet in sogenannten Kryobanken statt. Die konservierten Zellen können so über einen sehr langen Zeitraum in einer Art Kältestarre erhalten werden, in der alle Stoffwechselvorgänge nahezu zum Stillstand kommen. Nach dem Auftauen können die Zellen ihre normalen physiologischen Prozesse wieder aufnehmen. Embryonen können dann zum Beispiel in die Gebärmutterhöhle transferiert werden.
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