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Umsatzsteuerliche Sonderrolle Nordirlands beim Warenverkehr ab 1.1.2021
| Mandanten mit Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen und Privatpersonen in Großbritannien und Nordirland müssen aufgrund des geregelten Brexits ab 1.1.2021 ihre Buchhaltung und ihr Rechnungswesen anpassen. Beide Länder gelten ab 1.1.2021 umsatzsteuerlich als Drittland. Ausnahme: Bei Warenverkehr nimmt Nordirland jedoch trotz des Brexits ab 1.1.2021 umsatzsteuerlich eine Sonderrolle ein. Nordirland gilt bezogen auf den Warenverkehr im Umsatzsteuerrecht trotz Brexits ab 1.1.2021 nach wie vor als Mitgliedstaat der EU. |
Fundstelle
- BMF 10.12.20, III C 1 - S 7050/19/10001 :002, iww.de/astw, Abruf-Nr. 208210
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 189 | ID 47114849