· Fachbeitrag · Finales BMF-Schreiben
Arbeitshilfe Nullsteuersatz für PV-Anlagen
Seit dem 1.1.2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 % für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Mit Schreiben vom 27.2.2023 erläutert das BMF die Voraussetzungen. |
Neuer § 12 Abs. 3 UStG
Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 (BGBl I 22, 2294) hat in § 12 UStG folgenden Abs. 3 angefügt:
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