Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Finales BMF-Schreiben

    Arbeitshilfe Nullsteuersatz für PV-Anlagen

    Seit dem 1.1.2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 % für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Mit Schreiben vom 27.2.2023 erläutert das BMF die Voraussetzungen.

     

    Neuer § 12 Abs. 3 UStG

    Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 (BGBl I 22, 2294) hat in § 12 UStG folgenden Abs. 3 angefügt:

     

    •  § 12 Abs. 3 UStG
    • (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 % für die folgenden Umsätze:
    • 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
    • 2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nr. 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllen;
    • 3. die Einfuhr der in Nr. 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllen;
    • 4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllt.