· Fachbeitrag · Grundstückserwerb
Keine Haftung für unrichtigen Steuerausweis
Ein in der Praxis sicherlich häufiger vorkommender Fall wurde vom BFH steuerzahlerfreundlich entschieden. Es ging um die Frage, ob ein Grundstückskäufer die mit Mietvertrag zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c UStG schuldet, obwohl der Mietvertrag vom Grundstückverkäufer stammt. In der Praxis stellen sich hier noch weitere Fragen, auf die der BFH leider nicht eingegangen ist. |
Sachverhalt
In dem Streitfall ersteigerte eine GmbH ein vermietetes Gebäude. Das Gebäude war unter anderem an eine Fachklinik und eine Physiotherapiepraxis vermietet. In den vom vorherigen Grundstückseigentümer übernommenen Mietverträgen wurden für diese beiden Mieter die Nettokaltmiete sowie Nebenkosten ausgewiesen. Zudem befand sich ein Zusatz „zzgl. 19 % MwSt“ und ein ausgewiesener entsprechender Umsatzsteuerbetrag im Vertrag.
Sowohl die Tagesklinik als auch die Physiotherapiepraxis überwiesen den Bruttobetrag. Die GmbH, die das Gebäude ersteigerte, meldete zunächst die im Mietvertrag ausgewiesene Umsatzsteuer in den laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen an. In der Umsatzsteuerjahreserklärung wurde die Vermietung an diese beiden Vermieter dann jedoch richtigerweise als umsatzsteuerfrei bewertet.
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