· Fachbeitrag · Kryptowährungen
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen virtuellen Währungen
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Der EuGH (22.10.15, Rs. C-264/14, David Hedqvist, in diesem Heft) hat darauf erkannt, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL fällt. Daneben können den Urteilsgrundsätzen auch generelle Ausführungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. virtuellen Währungen entnommen werden, die wie der Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Im BMF-Schreiben vom 27.2.18 (III C - S 7160-b/13/10001) wurden die Ergebnisse der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zusammengefasst. |
1. Umsätze, die sich auf Bitcoin beziehen
1.1 Der Umtausch von Bitcoin
Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es sich
- um eine steuerbare sonstige Leistung,
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