· Fachbeitrag · Neue Vordruckmuster UStVA
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020/Nachtrag zu den Vordruckmustern
| Mit Schreiben vom 17.12.2019 hat das BMF die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 neu bekannt gegeben. |
Durch Art. 12 Nr. 9 i. V. m. Art. 39 Abs. 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. „Jahressteuergesetz 2019“) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für die Übertragung der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG bezeichneten sog. CO2-Emissionszertifikate auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ergänzt.
Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab 1.1.2020
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