· Fachbeitrag · Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Quick Fixe 04: Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Mit Art. 45a (neu) MwStSystRL-DVO wird erstmals ein gemeinsamer Rahmen für den Versendungs- oder Beförderungsnachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgegeben. |
Begründung für die Neuregelung
In der MwStSystRL ist eine Reihe von Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen von Gegenständen im Zusammenhang mit bestimmten innergemeinschaftlichen Umsätzen festgelegt. Eine dieser Voraussetzungen ist die Versendung oder Beförderung der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen (vgl. Verordnung hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, Ziffern 2 ff.).
Durch die unterschiedlichen Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Befreiung für innergemeinschaftliche Umsätze sind Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen entstanden. Das widerspricht dem Ziel der Förderung des gemeinschaftsinternen Handels und der Beseitigung der Steuergrenzen. Es ist daher wichtig, die Bedingungen für die Anwendung dieser Befreiungen zu klären und zu harmonisieren.
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