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  • 14.03.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 18 UStG

    Vorsteuervergütung für Unternehmer aus Drittstaaten: Elektronischen Antrag bis 30.6.2017 stellen

    | Unternehmer aus Drittstaaten, die für das Jahr 2016 in Deutschland einen Antrag auf Vorsteuervergütung beantragen möchten, müssen das bis spätestens 30.6.2017 erledigen. Diese Frist ist nicht neu. Neu ist allerdings, dass die Anträge elektronisch gestellt werden müssen. |