· Fachbeitrag · Umsatzsteuer ab 1.1.2020
EU-Kommission hat Leitlinien zu den sogenannten „Quick Fixes“ veröffentlicht
von Dip.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Am 20.12.2019 hat die EU-Kommission Leitlinien zu den sog. „Quick Fixes“ veröffentlicht. |
Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht.
Rechtliche Einordnung durch die EU-Kommission
Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Folglich seien weder die Europäische Kommission selbst noch die Mitgliedstaaten an den Inhalt der Veröffentlichungen gebunden.
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