· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ausgewählte Steuersätze der Mehrwertsteuer auf dem Prüfstand
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt. Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat hierzu einen Fragenkatalog an die Bundesregierung erarbeitet. |
Derzeit unterliegen steuerpflichtige Umsätze dem allgemeinen Regelsteuersatz von 19 %, wobei bestimmte Umsätze mit 7 % oder sogar 0 % ermäßigt besteuert werden. Zu den ermäßigten Lieferungen mit einer 7%igen Umsatzbesteuerung zählen etwa Lebensmittel, Bücher und orthopädische Prothesen. Dabei werden wiederum einzelne Lebensmittel, die eher Luxusgütern gleichen, nicht ermäßigt besteuert, wie z. B. Hummer.
Im Jahr 2010 wies der BRH in seinen Berichten auf einen dringenden Reformbedarf hin. Dabei wurde empfohlen, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und jede einzelne Begünstigung einer systematischen Prüfung zu unterziehen. Da derzeit noch keine Reform angestoßen ist und die steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz auf mittlerweile fast 35 Mrd. EUR jährlich angestiegen ist, hat der BRH erneut eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt (BRH, Bericht vom 13.12.22). Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen. Aufgrund dieser Empfehlungen möchten die Fragesteller Informationen darüber erhalten, welche konkreten Schritte die Bundesregierung erwägt, um die Regelungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz künftig zu reformieren. Dazu wurde ein Katalog von 44 Fragen erarbeitet.
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