· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ausstellung mehrerer Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung
| Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über denselben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine ‒ später ausgestellte ‒ Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis. Zu den Rechnungen gehören auch Kleinbetragsrechnungen ( § 33 UStDV ) oder Fahrausweise ( § 34 UStDV ). Die OFD Karlsruhe nimmt zu Praxisfällen Stellung. |
Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere inhaltlich nicht identische Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer ‒ neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz ‒ nach § 14c Abs. 1 UStG.
Abrechnungen über Fahrausweise
Fahrausweise (z. B. Bahnfahrkarten, Flugscheine usw.) werden vielfach so gestaltet, dass sie einem unternehmerischen Leistungsempfänger unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG den Vorsteuerabzug ermöglichen (vgl. §§ 34 und 35 UStDV, Abschn. 14.7 und 15.5 UStAE).
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