· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen von Gesellschaftern an die Gesellschaft
| Die OFD Karlsruhe nimmt Stellung zur Selbstständigkeit von Gesellschaftern, wenn diese gegenüber ihrer Gesellschaft tätig werden. |
Ergänzend zu den Regelungen in Abschn. 2 Abs. 2 UStAE gilt Folgendes:
Anstellungsvertrag zwischen Kommanditist und Komplementär-GmbH
Der bei der Komplementär-GmbH als Geschäftsführer angestellte Kommanditist der KG ist ertragsteuerlich Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Ob die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen als Unternehmer oder als Arbeitnehmer erbracht werden, ist
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