Anträgen auf Verlängerung der Frist für die Übermittlung von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 46 UStDV i. V. m. § 22b Abs. 1 UStG ist auch im Fall der Fiskalvertretung zu entsprechen.
Fundstelle
FM Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 27.7.22, VI 3510 ‒ S 7348-017