· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Haustrunk und Freitabakwaren
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| In ihrer aktuellen Verfügung vom 3.8.2017 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer verweist die OFD Niedersachsen auf ihre besonderen Anweisungen zur Besteuerung der unentgeltlichen Abgabe von Getränken und Genussmitteln zum häuslichen Verzehr an Arbeitnehmer (Haustrunk, Freitabakwaren). |
Steuerbarkeit
Es gilt zu unterscheiden:
- Die unentgeltliche Abgabe von Getränken und Genussmitteln durch den Unternehmer an seine Arbeitnehmer ist eine nichtsteuerbare Aufmerksamkeit, wenn die Waren zum Verzehr im Betrieb überlassen werden (Abschn. 1.8 Abs. 3 Satz 3 UStAE).
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