· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Hochzeitsredner bzw. Trauerredner: Voraussetzungen für ermäßigten Steuersatz
| Strittig ist, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen von Trauer- und/oder Hochzeitsrednern dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die OFD Frankfurt nimmt dazu Stellung. |
Ermäßigungsvorschriften
In Betracht kommen die Ermäßigungsvorschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a oder Buchst. c UStG.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für Umsätze aus Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
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