· Nachricht · Umsatzsteuer
Keine Vorsteuerkürzung bei Formmangel der Bewirtungsrechnung
| Ein Betriebsprüfer darf den Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Bewirtungsbelegen nicht kürzen, wenn der Steuerpflichtige die Teilnehmer und den Anlass der Bewirtung nachträglich benennen können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |
Fundstelle
- FG Berlin Brandenburg 9.4.19, 5 K 5119/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 209804
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 37 | ID 46262556