· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
KWK-Bonus bei Direktvermarktung
von Dipl.-Finw. (FH) Rüdiger Weimann, Dortmund
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein ordnet den KWK-Bonus im Fall der Direktvermarktung umsatzsteuerlich ein. |
Laut Abschn. 2.5 Abs. 19 UStAE handelt es sich beim sog. KWK-Bonus, den der Betreiber eines Blockheizkraftwerkes erhält, das unter die Übergangsvorschrift des § 66 EEG fällt, um ein zusätzliches Entgelt für die Stromlieferung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber.
Es wurde gefragt, wie der KWK-Bonus zu behandeln sei, wenn dieser im Fall der Direktvermarktung als Teil der Marktprämie ausgezahlt werde.
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