· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen nimmt Stellung zur Überlassung eines Pkw durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von unternehmerisch genutzten Fahrzeugen wird in Abschn. 15.23 UStAE (Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei [teil-]unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen; Einführung durch BMF-Schreiben vom 5.6.14, IV D 2 ‒ S 7300/07/10002 :001, BStBl I 14, 896 ) und in Abschn. 1.6 Abs. 7 UStAE (Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft durch den Gesellschafter) geregelt. Ergänzend gilt bei der Überlassung eines Pkw durch eine Kapital- oder Personengesellschaft an ihre(n) Gesellschafter-Geschäftsführer das im Beitrag Dargestellte. |
Selbstständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer
Natürliche Personen können als Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl gegenüber einer Kapitalgesellschaft als auch gegenüber einer Personengesellschaft selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden (vgl. Abschn. 2.2 Abs. 2 UStAE).
PRAXISTIPP | Entscheidend ist stets das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall, wobei auf das Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer, mithin auf die Vereinbarungen, die der Geschäftsführung zugrunde liegen, abzustellen ist. |
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