· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsätze von Kunstgießereien
| Das LFSt Bayern nimmt Stellung zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von Kunstgießereien i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG. |
Zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsanwendung wird hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Umsätze von Kunstgießereien auf Folgendes hingewiesen:
Rechtslage bis 31.12.2013
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Zolltarif 9703 00 00) fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG. Gemäß dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 (BStBl. I 2004, 638, Rn. 166) konnte die vorgenannte Ermäßigung bis zum 31.12.2013 ausdrücklich auch für Kunstgießereien in Betracht kommen.
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