· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärung 2022
Mit Schreiben vom 21.10.2021 hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2022 zunächst eingeführt. Mit Schreiben vom 23.12.2021 wurden die Vordruckmuster USt 2 A (Umsatzsteuererklärung 2022) und USt 2 E (Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2022) vor ihrem materiellen Inkrafttreten ersetzt. Die Anlage UN 2022 und Anlage FV 2022 bleiben unverändert bestehen. |
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Neue Umsatzgrenze 600.000 EUR für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ‒ Zeilen 47 bis 53
Mit Art. 11 Nrn. 6 und 7 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 20, 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 UStG eine Umsatz-grenze i. H. v. 600.000 EUR eingefügt.
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