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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsveräußerung

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    | Die OFD Niedersachsen positioniert sich zu Sonderfällen der entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäftsveräußerung. |

     

    Die Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen ‒ auch eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ‒ an einen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (siehe dazu §§ 1 Abs. 1a und 15a Abs. 10 UStG, sowie Abschn. 1.5, 15a.2 Abs. 3, 15a.10, 24.1 Abs. 5 und 24.8 Abs. 3 UStAE).

     

    Beachten Sie | Eine Entscheidung über die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung i. S. v. § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, ist einheitlich zu treffen (USt-Kartei S 7100b Karte 2 zu § 1 Abs. 1a UStG). Sind für die beteiligten Unternehmer verschiedene Bearbeiter oder verschiedene Finanzämter zuständig, so ist der Informationsaustausch sicherzustellen und ggf. Veräußerungsvertrag und weitere Unterlagen zu übersenden.