· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs der THG-Quote
Verkauft ein Unternehmer die THG-Quote für seinen batteriebetriebenen betrieblichen Firmenwagen, ist dieser Erlös als Betriebseinnahme zu versteuern. Auf Bund-Länder-Ebene wurde nun klargestellt, dass auf den Verkaufserlös auch Umsatzsteuer anfällt. Die THG-Quote wird allerdings nicht mit dem Erwerb des Fahrzeugs „mitangeschafft“, sodass insoweit eine neben dem Elektrofahrzeug bezogene weitere Hauptleistung noch ein darauf entfallender Vorsteuerabzug vorliegt. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 615 | ID 48446659