· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Problemstellungen beim Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm
Zielsetzung des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, in denen der Markt keine Versorgung hervorbringt. In diesen Gebieten soll die erstmalige Bereitstellung von mobilem Breitband nach aktuellem technischen Standard (mind. LTE) durch staatlich bezuschusste passive Infrastruktur unterstützt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich dazu positioniert (BayLfSt 4.1.24, S 7107.2.1 ‒ 137/7 St33). |
Zielsetzung des Förderprogramms
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm schließt Funklöcher dort, wo der Ausbau durch die Netzbetreiber weiterhin unterbleiben würde. Das Förderprogramm ist ein Angebot an die Kommunen, selbst und schnell die Versorgung „zu Hause“ zu verbessern.
Umsatzsteuerliche Problemstellung
Bei der Umsetzung des Mobilfunk-Förderprogramms sind regelmäßig mehrere Rechtsträger beteiligt. In der Regel sind dies:
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