· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Unternehmereigenschaft rechtlich unselbstständiger Kirchengemeinden
| Das BMF hat der Vereinigung Evangelischer Freikirchen e.V. auf eine entsprechende Anfrage (datiert auf den 21.9.18) hin die Rechtslage erläutert. |
„In Ihrem Schreiben schildern Sie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung evangelischer Freikirchen in Deutschland. Zu den umsatzsteuerlichen Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mitteilen:
Nach Abschn. 2.1 UStAE ist Unternehmer jedes selbstständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt oder die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit gegen Entgelt selbstständig auszuüben, und erste Investitionsmaßnahmen für diesen Zweck tätigt. Dabei kommt es weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit des Leistenden an.
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