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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsicht bei Geschäften mit Niederländern: Ab 1.1.2020 erhalten Einzelunternehmen eine neue USt-IdNr!

    | Niederländische Einzelunternehmer erhalten eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). |

     

    Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wurde ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 1.1.2020 ungültig.

     

    PRAXISTIPP | Für

    • steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und
    • nicht steuerbare innergemeinschaftliche Dienstleistungen (sog. „B2B-Leistungen“)
    • an niederländische Kunden, die Einzelunternehmer sind,

    benötigen Sie daher ab dem Jahreswechsel 2019/2020 auf jeden Fall deren neue USt-IdNr.