· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zur neuen Wertgrenze im nichtkommerziellen Reiseverkehr
| Zum 1.1.2020 wurde § 6 Abs. 3a UStG geändert (Art. 12 Nr. 6 i. V. m. Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl. I 2019, 2451). Mit der Änderung wurde zeitlich befristet eine Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Die Steuerbefreiung greift nunmehr erst ab einem Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer von 50 EUR. |
Was sind Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr?
Nach § 6 Abs. 3a UStG steuerfrei sind
- Lieferungen an Abnehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittland, ausgenommen der Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, wenn
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