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  • · Fachbeitrag · Vorsteuer im Rahmen der Digitalisierung

    Vorsteuervergütung bei gleichzeitiger Erstellung von Rechnungen in elektronischer und in Papierform

    von StB Christoph Schlich, Dipl.-WiJur (FH), AHW Hunold & Partner mbB, Köln

    | Ausdrucke von elektronischen Rechnungsversionen stellen Originalrechnungen i. S. d. Vorsteuervergütungsrechts dar. |

     

    Hintergrund

    Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer erfolgt im Vorsteuervergütungsverfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 59 ff. UStDV.

     

    Gemäß § 18 Abs. 9 S. 1 UStG kann das BMF zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmer abweichend von § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG in einem besonderen Verfahren regeln. Hierbei kann unter anderem gemäß § 18 Abs. 9 S. 2 Nr. 2 UStG angeordnet werden, innerhalb welcher Frist der Vergütungsantrag zu stellen ist, sowie gemäß § 18 Abs. 9 S. 2 Nr. 4 UStG, wie und in welchem Umfang Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen nachzuweisen sind. Von dieser Ermächtigung hat der Verordnungsgeber in §§ 59 ff. UStDV Gebrauch gemacht.