· Fachbeitrag · Anwendung von BMF-Schreiben
Nachdenkliches zur Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren BMF-Schreiben
| Mit Schreiben vom 14.3.2016 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 11.3.2016. |
Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 23.3.15, vgl. AStW 15, 627). Insbesondere enthält es wie diese eine sog. Positivliste.
Die neue Positivliste
Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben bedeutet das:
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