· Fachbeitrag · § 15b EStG
Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG
| Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Unter Definitiveffekt ist die endgültige Nichtberücksichtigung von Verlusten zu verstehen. | Grundsatz
Gem. § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste dürfen nur zukünftige Gewinne aus demselben Steuerstundungsmodell mindern. § 15b EStG schränkt daher sowohl den horizontalen als auch den vertikalen Verlustausgleich ein.
Sachverhalt
Im Urteilsfall ging es um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen.
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