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  • · Nachricht · Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen:

    Dramatische Situation bei den Sozialgerichten

    | „Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich einer Klageflut gegenüber, die das Potenzial hat, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Gerichtsbarkeit je zu stellen hatte“ so des Präsident des Landessozialgerichts (LSG) NRW, Martin Löns. |

     

    In zwei großen Wellen Ende 2018 und Ende 2019 wurden ‒ ausgelöst durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und das MDK-Reformgesetz ‒ zigtausende Behandlungsfälle vor die Sozialgerichte gebracht, in denen Krankenkassen und Krankenhäuser um die Höhe der Kosten für die stationäre Behandlung der Versicherten streiten. Sie trafen mit der schon seit Jahren anhaltenden Zunahme der Abrechnungsstreitigkeiten zusammen, die mittlerweile rund die Hälfte aller Streitsachen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen.

     

    • Hintergrundinformation
    • Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Chefärzte und Krankenhäuser (CB 12/2018, Seite 12)
    • MDK-Reformgesetz: Die Neuerungen und deren Folgen für die
     

    Die Auswirkungen der Klagewellen lassen sich (immer noch) nicht sicher beurteilen. Die bloßen Eingänge ‒ 2018 rund 10.000; 2019 rund 5.000 ‒ bilden die Belastung nicht ansatzweise ab. Denn in vielen Verfahren sind bis zu mehrere hundert ganz unterschiedliche Behandlungsfälle zusammengefasst worden, die jeweils gesondert zu überprüfen sind, deshalb getrennt werden müssen und ggfs. sogar erst nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu entscheiden sind.

     

    Diese Fehlentwicklung schwächt die GKV, denn die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten tragen stets die Versicherten. Weil Krankenkassen und Krankenhäuser sich in einem von ihnen selbst ausgehandelten Fallpauschalen-System in zehntausenden von Behandlungsfällen nicht einigen, stehen bundesweit hunderte Millionen Euro jährlich für die Versorgung der Versicherten nicht zur Verfügung. Die Abrechnungsstreitigkeiten absorbieren zudem einen Teil der gerichtlichen Arbeitszeit. Versicherte bzw. Bedürftige müssen etwa in Rentenverfahren oder in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende länger auf die Klärung ihrer Ansprüche und Leistungen warten. „Eine wirkliche, auch zukunftsfähige Lösung erfordert den Willen und das Handeln des Gesetzgebers und der Akteure im Gesundheitssystem, um ein weiteres „outsourcen“ des Konfliktmanagements an die Sozialgerichte zu verhindern“ fasste Löns seine Erwartungen zusammen.

     

    Quelle: Pressemitteilung zur Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts NRW.

    Quelle: ID 46358005