Frage: „Bei einem Wahlleistungspatienten wurde eine Glättung der Rotatorenmanschette vorgenommen. Der Patient wies jeweils im Sinne einer degenerativen Tendopathie degenerative Auffaserungen im Ansatz der Supraspinatussehne sowie degenerative Längsaufspleißungen im Ansatz der Subscapularissehne auf. Es lag keine tiefergehende Ruptur oder Ablösung vor, rekonstruierende Maßnahmen an der Rotatorenmanschette waren nicht erforderlich. Welche GOÄ-Ziffern können wir dafür berechnen?“
Frage: „Wir haben bei einem Patienten eine Interkostalblockade durchgeführt. Dabei wurde ein Pleuraverweilkatheter gelegt. Wie ist die Entfernung des Pleuraverweilkatheters mit anschließender Wundnaht zu ...
Am 12.09.2024 hat die Bundesärztekammer die neue GOÄ vorgestellt. Nun haben der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK) und Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e. V. (ALKK) erste Kritik geäußert.
Auch die Darstellung von Avataren kann in der Werbung von Kliniken rechtswidrig sein (Oberlandesgericht [OLG] Koblenz, Urteil vom 23.04.2024, Az. 9 U 1097/23). Mittels Verwendung von Avataren kann das das Werbeverbot ...
Wer als Arzt Privatleistungen an nicht ärztliches Personal delegiert, muss die Auswirkungen auf den Honoraranspruch gegen den Patienten beachten. Leidet die Delegation unter einem rechtlichen Fehler, wird davon auch ...
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Frage: „Kann man bei einer Schrittmacherkontrolle mit Programmierung bzw. Umprogrammierung für die Schrittmacherkontrolle die Nr. 661 GOÄ und zusätzlich die Nr. 661 GOÄ analog für die (Um-)Programmierung berechnen?“