Frage: „Wegen der Coronapandemie müssen immer wieder medizinische Eingriffe verschoben werden, ohne einen Ersatztermin festzulegen. Damit stellt sich das Problem der Abrechnung prästationärer Leistungen.
Frage: „In unserer Allergologieabteilung bringen die Patienten Testsubstanzen oft selbst mit. In der GOÄ kann ich dafür keine adäquate Ziffer finden, nur in der UV-GOÄ gibt es dafür die Nr. 379. Wie man dies nach GOÄ abrechnen?“
Frage: „Bei chronischer Migräne wird Privatpatienten Botolinum-Toxin (Botox) an verschiedenen Stellen injiziert. Bislang habe ich hier die Nr. 255 GOÄ berechnet. Ist das korrekt? Oder ist ggf. auch die Nr.
Frage : „Nach einer großen Y-Prothesenoperation wurde der Patient auf die Intensivstation verlegt. Dort visitierte ihn über mehrere Tage täglich ein Gefäßchirurg. Er erneuerte Verbände und behandelte Wunden.
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Frage: „Zur intraoperativen Gefäß- und Lymphdarstellung mit Laserlicht bei einer Laparoskopie nutzen wir die Indocyaningrün-Fluoreszenz-(ICG-)Bildgebung. Dabei wird zunächst ein spezielles Kontrastmittel intravenös injiziert. Mittels Spezialkamera und Laserlicht werden anschließend die Durchblutung des Darms oder pathologische Sentinel-Lymphknoten dargestellt. Welche GOÄ-Ziffer können wir dafür berechnen?“