Insbesondere die Allianz Private Krankenversicherung moniert die Berechnung des Zuschlags Nr. 441 GOÄ (Zuschlag Laseranwendung bei ambulanter Operation) neben Nr. 1360 GOÄ (Lasertrabekuloplastik). Leider ist diese Beanstandung richtig.
Frage: „Wir bitten um Hilfe bei der Abrechnung eines sog. Blutpatches bei Postpunktionssyndrom (nach Lumbalpunktion Umspritzen der Leckage mit Eigenblut). Haben Sie hier eine Idee bzgl. der GOÄ-Abrechnung?“
Immer häufiger warten Privatpatienten mit der Zahlung einer Privatliquidation, bis ihre private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungsunterlagen geprüft und ihrerseits die Behandlungskosten erstattet hat. Diese Zurückbehaltung des Honorars betrifft Chefärzte mit und ohne Liquidationsrecht gleichermaßen: Sie wirkt sich u. a. auch auf die Beteiligungsvergütung aus (CB 09/2017, Seite 10). Bisher hat sich die Rechtsprechung zu solchen Fällen kaum geäußert. Wie die Rechtslage ist und welche ...
Frage: Die Continentale lehnt die Abrechnung der Nr. 792 GOÄ neben der Intensivziffer 435 mit der Begründung ab, ‚dass der Patient sowieso ärztlich betreut wird auf der Intensivstation‘ und dass ‚die Ziffer ...
Eine willkürliche, nicht medizinisch begründete Aufteilung von MRT-Untersuchungen auf verschiedene Termine ist nicht statthaft (CB 10/2015, Seite 18). Wie verhält es sich aber, wenn z. B. ein Neurologe an einem Tag ...
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